Auszug aus dem Taufregister

(wenn Sie katholisch sind und kirchlich heiraten möchten)

Wenn man als Katholik kirchlich heiraten möchte, dann braucht man einen „Auszug aus dem Taufregister“ (Taufbescheinigung) von der Taufpfarrei. Dieser darf zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als sechs Monate sein.

 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 

Ihr Kontakt zu uns

Pfarrbüro St. Stephan

Bachemer Straße 104a
50931 Köln

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